Beim Arbeits-, Wege- oder Schulunfall gelten besondere Regeln: Die Behandlung gehört in die Hände eines D-Arztes. Was Sie am Unfalltag wissen müssen — Schritt für Schritt.
Schritt 1: Direkt zum Durchgangsarzt — ohne Termin
Nach einem Unfall bei der Arbeit, auf dem Arbeitsweg oder in der Schule übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) die Behandlung. Damit sie das tut, muss die Erstversorgung durch einen von den Berufsgenossenschaften bestellten Durchgangsarzt (D-Arzt) erfolgen.
Dr. med. Michael Scherer ist D-Arzt — Sie können nach einem Unfall werktags direkt und ohne Termin zu uns kommen. Je nach Dringlichkeit versorgen wir Sie sofort oder zeitnah; Röntgen ist im Haus.
Schritt 2: Das sollten Sie mitbringen
- Ihre Krankenversichertenkarte
- Name und Anschrift Ihres Arbeitgebers (bei Schulunfällen: der Schule)
- Wenn möglich eine kurze Schilderung des Unfallhergangs: Wann, wo, wie ist es passiert?
Den D-Arzt-Bericht für die Berufsgenossenschaft erstellen wir — Sie müssen sich um die Formalitäten nicht kümmern.
Schritt 3: Was die Berufsgenossenschaft übernimmt
Bei anerkannten Arbeits-, Wege- und Schulunfällen trägt die BG die Kosten der gesamten Heilbehandlung — inklusive Medikamenten, Heilmitteln und gegebenenfalls Rehabilitation. Auch die komplette Nachbehandlung von Kontrollen über Verbandswechsel bis zu den Heilverlaufsberichten läuft bei uns aus einer Hand.
Wichtig: Auch der Weg zur Arbeit und nach Hause ist versichert — ein Sturz mit dem Fahrrad auf dem Arbeitsweg ist ein Wegeunfall und gehört ebenfalls zum D-Arzt. Alle Details auf der Seite Unfallbehandlungen. Bei lebensbedrohlichen Verletzungen rufen Sie selbstverständlich sofort die 112.
